Burgställe
Anmerkungen zum Denkmalschutz
Schatzsucher und Raubgräber
Leider streifen zunehmend Zeitgenossen, welche sich mit Hacke,
Schaufel und einem Metallsuchgerät bewaffnen durch unsere Wälder.
Auf der Suche nach "Schätzen" bleibt auch so mancher Burgstall nicht
verschont.
Leider haben diese Schatzsucher oft noch nicht bemerkt, dass in der
Regel im Boden eines Burgstalls kein Schmuck oder sonstiges
wertvolles Gut zu finden ist. Viele Denkmalpfleger, welche Burgställe
und Ruinen betreuen, berichten, dass von diesen Sondengängern
Metallteile gesucht und ohne Rücksicht auf die archäologisch
wichtigen Befunde im Boden ausgegraben werden. Der gefundene,
für den Sondengänger völlig wertlose Metallschrott wird dann oft
achtlos weggeworfen. Für die Archäologen der Zukunft, welche
diesen Burgstall untersuchen wollen, wäre dieses Metallteil aber von
immensen immateriellen Wert.
Das Denkmalschutzgesetz verbietet solche "Schatzgrabungen"
ausdrücklich. Für die Sondengänger ist es also lohnenswerter und
legaler z.B. an Baggerseen nach verlorenen Geldstücken zu suchen,
anstatt im Dickicht eines Burgstalles einen rostigen Nagel zu "bergen"
und dabei achtlos sämtliche Kulturschichten dieser Burgstelle zu
vernichten.
Wer bei einer legalen Grabung teilnehmen will (selbstverständlich
ohne Sonde) sollte sich an das Denkmalamt seines Bundeslandes
richten.