© Burgen-web.de - Wir bringen die Steine zum Reden!
Burgställe

Anmerkungen zum Denkmalschutz

Schatzsucher und Raubgräber

Leider streifen zunehmend Zeitgenossen, welche sich mit Hacke, Schaufel und einem Metallsuchgerät bewaffnen durch unsere Wälder. Auf der Suche nach "Schätzen" bleibt auch so mancher Burgstall nicht verschont. Leider haben diese Schatzsucher oft noch nicht bemerkt, dass in der Regel im Boden eines Burgstalls kein Schmuck oder sonstiges wertvolles Gut zu finden ist. Viele Denkmalpfleger, welche Burgställe und Ruinen betreuen, berichten, dass von diesen Sondengängern Metallteile gesucht und ohne Rücksicht auf die archäologisch wichtigen Befunde im Boden ausgegraben werden. Der gefundene, für den Sondengänger völlig wertlose Metallschrott wird dann oft achtlos weggeworfen. Für die Archäologen der Zukunft, welche diesen Burgstall untersuchen wollen, wäre dieses Metallteil aber von immensen immateriellen Wert. Das Denkmalschutzgesetz verbietet solche "Schatzgrabungen" ausdrücklich. Für die Sondengänger ist es also lohnenswerter und legaler z.B. an Baggerseen nach verlorenen Geldstücken zu suchen, anstatt im Dickicht eines Burgstalles einen rostigen Nagel zu "bergen" und dabei achtlos sämtliche Kulturschichten dieser Burgstelle zu vernichten. Wer bei einer legalen Grabung teilnehmen will (selbstverständlich ohne Sonde) sollte sich an das Denkmalamt seines Bundeslandes richten.
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Schatzsucher und Raubgräber

Leider streifen zunehmend Zeitgenossen, welche sich mit Hacke, Schaufel und einem Metallsuchgerät bewaffnen durch unsere Wälder. Auf der Suche nach "Schätzen" bleibt auch so mancher Burgstall nicht verschont. Leider haben diese Schatzsucher oft noch nicht bemerkt, dass in der Regel im Boden eines Burgstalls kein Schmuck oder sonstiges wertvolles Gut zu finden ist. Viele Denkmalpfleger, welche Burgställe und Ruinen betreuen, berichten, dass von diesen Sondengängern Metallteile gesucht und ohne Rücksicht auf die archäologisch wichtigen Befunde im Boden ausgegraben werden. Der gefundene, für den Sondengänger völlig wertlose Metallschrott wird dann oft achtlos weggeworfen. Für die Archäologen der Zukunft, welche diesen Burgstall untersuchen wollen, wäre dieses Metallteil aber von immensen immateriellen Wert. Das Denkmalschutzgesetz verbietet solche "Schatzgrabungen" ausdrücklich. Für die Sondengänger ist es also lohnenswerter und legaler z.B. an Baggerseen nach verlorenen Geldstücken zu suchen, anstatt im Dickicht eines Burgstalles einen rostigen Nagel zu "bergen" und dabei achtlos sämtliche Kulturschichten dieser Burgstelle zu vernichten. Wer bei einer legalen Grabung teilnehmen will (selbstverständlich ohne Sonde) sollte sich an das Denkmalamt seines Bundeslandes richten.